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Finanzausschuss und Bildungsausschuss hören Verbände und Wissenschaftler

In einer gemeinsamen Anhörung des Brandenburger Finanz- und Bildungsausschusses zum Entwurf eines "Haushaltsbegleitgesetzes" kamen gestern neun Vertreter von Verbänden und wissenschaftlichen Instituten zu Wort. Sie alle rieten den Abgeordneten eindringlich, bei der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft keine Kürzungen vorzunehmen.

Das Niveau der Anhörung war sehr hoch. Alle Anwesenden trugen mit großer argumentativer Gewissenhaftigkeit aus verschiedenen Blickwinkeln zu einem reichhaltigen Bild von Schule bei. Der Ernst der Lage wurde sorgfältig bewegt. Mit dieser Debatte wurde eine hervorragende Grundlage geschaffen für die Anhörung der Volksinitiative "Schule in Freiheit", die in den nächsten Wochen stattfinden wird. Hier nur einige kleine Schlaglichter:

Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Karl-Ludwig Böttcher, beklagte die Anzahl der Schulreformen der letzten Jahre. Er sprach sich gegen die Kürzungen aus, da diese die Existenz vieler Schulen bedrohten. Er verlangte, dass für öffentliche und freie Schulen die gleichen Voraussetzungen gelten und befürwortete, die freien Schulen in die Schulplanung einzubeziehen.

Ulrich Seelemann, Präsident des Konsistoriums der Evangelischen Kirche, verwies darauf, dass freie Schulen schon derzeit in Schulplanungen einbezogen werden. Es war ihm auch wichtig, mit Zahlen zu belegen, daß auch viele Kinder aus Elternhäusern mit geringem Einkommen in Schulen in freier Trägerschaft gehen. Durch eine Erhöhung des Schulgeldes würde es zu einer sozialen Entmischung kommen.

Bettina Stobbe vom PARITÄTISCHEN begründete die Notwendigkeit einer vielfältigen Schullandschaft. Die Schulen in freier Trägerschaft trügen in besonderem Maße zu dieser Vielfalt bei. Sie sollten deshalb als öffentliche Schulen unabhängig vom Einkommen der Eltern zugänglich sein und dafür gleichberechtigt finanziert werden. Im Gegenzug sollten die staatlichen Schulen mehr Selbstständigkeit bekommen.

Prof. Dr. Henning Schluß vom Institut für Bildungswissenschaft in Wien stellte dar, wie die traditionelle "Inputsteuerung" von Schule immer mehr durch eine "Outputsteuerung" ersetzt werde. Der Staat gebe den Schulen nur noch die Ziele vor und so werden die Schulen frei in der Art, wie sie diese Ziele erreichen. Die Schulen in freier Trägerschaft sollten als öffentliche Schulen anerkannt und entsprechend behandelt werden.

Dr. Detlev Hardorp von der Arbeitsgemeinschaft der freien Schulen AGFS rechnete vor, daß die Kürzungen bei den freien Schulen zu Mehrkosten im Haushalt führen würden. Denn nach der Schließung von freien Schulen müsste das Land Brandenburg dann pro Schüler nicht mehr 65% Förderung bezahlen, sondern 100 %.

Dr. Thomas Langer vom Institut für Bildungsforschung und Bildungsrecht IfBB warnte davor, daß durch ansteigende Schulgelder das Sonderungsverbot des Artikel 7 Grundgesetz verletzt werde. Auch fehle ein tragfähiges Berechnungsmodell. Aufgrund schwerwiegender verfassungsrechtlicher Bedenken empfahl er der Landesregierung, auf Kürzungen bei den Schulen in freier Trägerschaft zu verzichten.

Hier finden Sie einige Fotos der Anhörung

Hier die gutachterliche Stellungnahme von Dr. Thomas Langer

Hier die Stellungnahme von Prof. Dr. Henning Schluss

In Kürze das Wortprotokoll der Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz