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Bildungsverwaltung will Gründung neuer Schulen erschweren

Die Bildungsverwaltung unter Leitung von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) will die Gründung neuer Schulen in freier Trägerschaft weiter erschweren. Alle Schulträger sollen bei Gründung einer Grundschule erst nach fünf Jahren, bei Gründung einer Oberschule erst nach drei Jahren finanzielle Mittel erhalten. Diese Berliner Wartefrist ist im bundesweiten Vergleich eine der längsten. Deshalb gab es bisher für bewährte Schulträger eine Ausnahme. Diese Ausnahmeregelung soll jetzt wegfallen, die Wartefrist soll in voller Länge für alle Neugründungen von Schulen in freier Trägerschaft gelten.

 

Aus Sicht der Volksinitiative wäre das ein fataler Schritt in die falsche Richtung. Denn erstens würden dadurch weniger Schulen gegründet werden können, und das in einer Situation, in der Berlin wegen steigender Schülerzahlen dringend mehr Schulen braucht. Und zweitens müssten die Schulen, die den schweren Weg einer Neugründung gehen, von den Eltern höhere Schulgelder verlangen. Das würde die soziale Entmischung an den Berliner Schulen noch weiter verstärken. Deshalb fordert die Volksinitiative die vollständige Abschaffung der Wartefrist und die gleichberechtigte Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft. Die freie Schulwahl darf nicht abhängig sein vom Einkommen der Eltern.

Florian Graf, der Fraktionsvorsitzende der CDU, widersprach unmittelbar nach Bekanntwerden der Pläne der Bildungsverwaltung diesen Absichten. Eine Einschränkung von bewährten Schulträgern sei nicht hinnehmbar. Er verwies auf die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU, in der die Schulen in freier Trägerschaft als Bereicherung bezeichnet werden.

Hier finden Sie die Koalitionsvereinbarung