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28.547 Stimmen für "Schule in Freiheit"!

Pressemitteilung 23. November 2010: Die Volksinitiative "Schule in Freiheit" hat heute vormittag dem Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses Walter Momper 28.547 Unterschriften überreicht. Dabei benannte die Initiative auch die Vertrauenspersonen, die in der öffentlichen Anhörung der zuständigen Ausschüsse ein Rederecht haben werden.

Eine der Vertrauenspersonen ist Kurt Wilhelmi von der gemeinnützigen GmbH OMNIBUS, der Trägerin der Volksinitiative. Er freute sich: "So wie Herr Momper in der Zeit des Mauerfalles mit seinem Ostberliner Kollegen Tino Schwierzina die Vereinigung Ost- und Westberlins mitgestaltet hat, so geht es der Volksinitiative um die Überwindung einer Spaltung. Der Spaltung zwischen den staatlichen Schulen und den sogenannten Privatschulen. Und unsere Idee dazu ist ganz einfach: wir können diese Spaltung dadurch überwinden, daß wir den Vorteil der einen Schulform auch der anderen Schulform zukommen lassen. Die staatlichen Schulen sollen mehr Freiheit bekommen und die Schulen in freier Trägerschaft die gleichberechtigte öffentliche Finanzierung, so daß sie für alle ohne Schulgeld zugänglich sind."

Eine weitere Vertrauensperson der Volksinitiative ist Laura Ehrich, Schülersprecherin am Berliner John-Lennon-Gymnasium. Sie sagte: "Der Erfolg der Volksinitiative ist eine klare Antwort auf das Chaos und die Unsicherheiten, die im Berliner Schulsystem trotz (oder gerade wegen) der zahlreichen vergangenen Schulreformen herrschen. Schüler, Lehrer und Eltern wollen Schule endlich "von unten" mitgestalten, anstatt bloß die Entscheidungen des Senates auszuführen. Ich hoffe, dass auch in den Köpfen der Politiker ein Umdenken stattfinden wird."

Auch Margret Rasfeld von der evangelischen Schule Berlin Zentrum ist eine der Vertrauenspersonen: "Als Schulleiterin einer Schule in freier Trägerschaft erfahre ich jeden Tag, wie gut die Selbstverwaltung den Lehrern und Schülern tut. Aber wir werden ungerecht finanziert und müssen als Notlösung Schulgeld erheben. Mit der Volksinitiative will ich für die Zukunft beides: mehr Freiheit und Selbstverwaltung für die staatlichen Schulen und die gleichberechtigte Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft."

Als vierte Vertrauenspersonen äußerte sich Henning Graner, Lehrer an der Netzwerkschule: "Die derzeitige Situation ist unhaltbar: Durch die Unterfinanzierung sind Schulen in freier Trägerschaft auf Schulgeld angewiesen und werden erst dadurch in eine "private Ecke" gedrängt. Die Ungleichheit in der Finanzierung begünstigt eine soziale Selektion. Es ist unfair, dies den freien Trägern zum Vorwurf zu machen, denn ihnen werden politische Rahmenbedingungen auferlegt, die erst zu diesen aussondernden Verhältnissen führen. Wer eine Selektion nach den Einkommensverhältnissen der Eltern vermeiden möchte, muss die politischen Rahmenbedingungen ändern und die Schulen in freier Trägerschaft gleichberechtigt finanzieren. Denn sowohl Schulen in staatlicher als auch in freier Trägerschaft sollen ohne Schulgeld zugänglich sein."

Die fünfte Vertrauensperson ist der Lehrer und Künstler Johannes Stüttgen. Er setzt sich schon seit Ende der Sechziger Jahre für die Verwirklichung der Direkten Demokratie in Deutschland ein. Sein Fazit des Tages: "Eine Vielfalt von Schulen bekommt ihre eigentlich kreative Qualität durch die Volksabstimmung. Durch die Tatsache, daß wir uns einig sind, daß wir diese Vielfalt wollen."

Nach der Volksinitiative gegen den Bau des Transrapid im Jahr 1998 ist "Schule in Freiheit" in zweite Volksinitiative in Berlin, die nach aller Voraussicht genügend Unterschriften gesammelt hat. Nach der Einreichung der Unterschriften werden diese zunächst in den Bezirksämtern geprüft. Wenn 20.000 gültige Unterschriften zusammengekommen sind, muss die Volksinitiative innerhalb von vier Monaten im Abgeordnetenhaus beraten werden. Dabei haben die Vertrauenspersonen der Volksinitiative ein Recht auf Anhörung in den zuständigen Ausschüssen. Nach der Anhörung muss auch eine Aussprache zur Volksinitiative im Plenum des Abgeordnetenhauses stattfinden (§ 9 Berliner Volksabstimmungsgesetz).