Das Instrument

Das Instrument der Volksinitiative:

Die Volksinitiative ist die erste Stufe des dreistufigen Abstimmungsverfahrens. Die Initiative legt der Öffentlichkeit einen Vorschlag vor. Wird dieser von 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern unterstützt, muss sich das Landesparlament damit beschäftigen. Die Initiative hat dabei das Recht, ihren Vorschlag im Brandenburger Landtag vorzustellen und zu begründen.

Wir wollen das Instument der Volksinitiative dazu nutzen, Aufmerksamkeit für die brennende Schulfrage zu erzeugen und unsere Ideen und Forderungen mit einer größeren Öffentlichkeit zu besprechen und weiterzuentwickeln.

Wenn das Parlament die Anregungen der Volksinitiative nicht übernimmt, besteht die Möglichkeit, mit einem Volksbegehren einen Volksentscheid herbeizuführen. Für das Volksbegehren müssen mindestens 80.000 Bürgerinnen und Bürger unterschreiben, leider geht das nur in den Amtsstuben.