Stellungnahme Volksinitiative für die Beschlussempfehlung
Die gesetzliche Frist für die Behandlung der Volksinitiative im Abgeordnetenhaus läuft bis zum 12. April. Der Ausschuss für Bildung muss also seine Beschlussempfehlung spätestens in der Sitzung am 3. April verabschieden, damit das Plenum des Abgeordnetenhauses am 10. April seinen Beschluss zur Volksinitiative fassen kann.
Zu der Sitzung des Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie am 3. April kann man sich auf der Internetseite des Abgeordnetenhauses und per Telefon bei dessen Besucherdienst anmelden: 030 - 2325 1064.