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Volksinitiative in den Ausschuss überwiesen

Gestern hat das Plenum des Abgeordnetenhauses die Volksinitiative "Schule in Freiheit" in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie überwiesen. Dort wird Ende Februar/Anfang März die öffentliche Anhörung der Volksinitiative stattfinden. Bei unserer ersten Volksinitiative 2010/2011 haben sich über 300 Menschen zu der öffentlichen Anhörung angemeldet, und da nicht alle Besucher in den Sitzungssaal passten, wurde die Anhörung mit Bild und Ton in drei zusätzliche Räume des Abgeordnetenhauses übertragen. Deshalb haben wir gestern am Rande des Plenums die Vorsitzende des Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie gebeten, für die Anhörung eine geeignete Räumlichkeit zu finden. So fand beispielsweise die Volksinitiative zum Bau des Transrapid im Jahr 1999 im Plenarsaal des Abgeordnetenhauses statt.

Seit dem 12. Dezember 2013, dem Tag, an dem der Parlamentspräsident Ralf Wieland die Zulässigkeit unserer Volksinitiative öffentlich bekanntgegeben hat, läuft die Viermonatsfrist (nach § 9 Abstimmungsgesetz), innerhalb der die öffentliche Anhörung im Ausschuss und die abschließende Beratung und Abstimmung im Plenum stattfinden muss. Bis zum 12. April hat das Abgeordnetenhaus also Zeit, zu entscheiden, welche unserer Umsetzungsvorschläge eine Mehrheit bekommen sollen.